Info: Dolmetschen zählt zu den freien Berufen ohne Honorar- und Gebührenordnung. Das Honorar der Dolmetscher wird entsprechend des Aufwands in Rechnung gestellt. Neben der Dolmetschleistung selbst umfasst dieser z. B. die Einarbeitung in das Thema und Terminologierecherche.
Im Preis fĂĽr die Dienstleistung Dolmetschen inbegriffen sind direkt oder anteilig:
Vorbereitung
- Recherche zu Fachgebiet und Fachvokabular, Glossaraufbau und -pflege
- Terminvereinbarung (inkl. entsprechende Telefonate, Emails, Kalendereintrag, Einsatzunterlagen)
- Routenplanung zum Einsatzort
Fahrtzeit (inkl. Umsteigezeiten/Parkplatzsuche, Fußwege zum und im Gebäude am Einsatzort)
- 15 Minuten Puffer für Stau/Zugverspätungen
Dolmetschen
Nachbereitung:
- Buchhaltung, steuerliche Abrechnung, Rechnungsstellung und ggf. Mahnwesen
- Ggf. Supervision
Direkte oder anteilige Ausgaben fĂĽr die Dienstleistung Dolmetschen:
Krankheits- und Urlaubstage
Einkommensteuer
„Sozialabgaben“ (alle ohne Arbeitgeberanteile)
- Ca. 19 % Kranken- und Pflegeversicherung (falls hauptberuflich)
- Altersvorsorge
- Arbeitslosen- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsausgaben (u.a. Anschaffung/Instandhaltung der Büroausstattung, Hardware, Software, Strom, Telefon, Internet, Druckerpapier, Druckerpatrone, Briefumschläge, Porto, Notizblöcke, Stifte)
Fortbildungen und Fachliteratur
Fahrtkosten
Tagessätze oder Stundensätze?
Info:
Tagessätze
Für Dolmetschleistungen auf Konferenzen, Messen, Betriebsführungen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden Tagessätze berechnet.
Vorbereitungszeit
Grund ist die zeitintensive Vor- und Nachbereitung, die der Dolmetscher für eine angemessene Dolmetschleistung aufwendet. Deshalb werden auch für relativ kurze, aber vorbereitungsintensive Dolmetscheinsätze wie z.B. bei notariellen Beurkundungen oder Eheschließungen in der Regel normale Sätze in Rechnung gestellt.
Zusatzkosten
Zusätzlich zu der reinen Dolmetschleistung sind Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.
Dolmetschen bei Gerichten und Behörden
Auch hier gilt: Die Vergütung von Dolmetscheinsätzen von gerichtlich-behördlichen Auftraggebern richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Ich hoffe, Sie haben ein genaueres Bild über die Preiskalkulation der Honorarsätze beim Dolmetschen erhalten.
Kontaktieren Sie mich gern fĂĽr einen unverbindlichen Kostenvoranschlag!
