Beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch

Sie suchen vereidigte Übersetzer für Ihre beglaubigte Übersetzung? Ob Urkunde, Zeugnis, Vertrag oder Gerichtsdokument – ich fertige beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch an, die bundesweit anerkannt sind. Schnell, formgerecht und mit dem nötigen Blick fürs Detail.

📍 Von Berlin aus arbeite ich deutschlandweit und international

📧 E-Mail: info@marlinguas.de
📞 Telefon: +4917640370574

💡 Hinweis: „Beglaubigte Übersetzungen“, auch bescheinigte, bestätigte oder amtliche Übersetzungen genannt, dürfen nur durch vereidigte Übersetzer:innen (auch öffentlich bestellte Übersetzer oder ermächtigte Übersetzer genannt) erstellt werden. Ich bin durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache und bundesweit anerkannt.

📩 Schicken Sie mir einen gut lesbaren Scan Ihres Dokuments (PDF) per E-Mail – Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches Angebot mit Preis und Bearbeitungszeit.

Oder klicken Sie hier, um direkt zum Kontaktformular zu gelangen:

Amtliche bzw. beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch – deutschlandweit anerkannt

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde, Ihres Zeugnisses oder eines offiziellen Dokuments ins Deutsche oder Spanische? Als beeidigte und ermächtigte Übersetzerin fertige ich formgerechte, rechtssichere und bundesweit anerkannte Übersetzungen an – zuverlässig, vertraulich und mit Blick fürs Detail.

Typische Einsatzbereiche:
🔹 Urkundenübersetzungen (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden etc.)
🔹 Zeugnisse & Abschlüsse
🔹 Verträge, Gerichtsdokumente, Vollmachten
🔹 Handelsregisterauszüge & amtliche Bescheide

Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten Sie postalisch (auf Wunsch mit Sendungsverfolgung) sowie auf Wunsch vorab als PDF zur Ansicht. Ich bin beim Landgericht Berlin öffentlich bestellt – meine Übersetzungen sind bundesweit gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie sie einreichen.

📧 Senden Sie mir Ihr Dokument gern per Kontaktformular oder E-Mail – ich unterbreite Ihnen zeitnah ein kostenloses, individuelles Angebot.

Service & Ablauf

So einfach geht’s:

  1. Sie schicken mir Ihre Dokumente als PDF oder gutes Foto per E-Mail (s. Hinweise zum Scannen weiter unten).
  2. Ich prüfe die Unterlagen und sende Ihnen ein individuelles Angebot mit realistischer Lieferzeit.
  3. Sie erhalten die fertige beglaubigte Übersetzung:
    • als Ausdruck per Post (per Einschreiben mit Sendungsverfolgung in DIN-A4-Briefumschlag mit Papprückwand)
    • optional zusätzlich digital als PDF

🖋️ Eine digitale Signatur biete ich derzeit aufgrund mangelnder Akzeptanz vieler Behörden (noch) nicht an.

Privatpersonen – Urkunden & persönliche Dokumente

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde oder eines anderen persönlichen Dokuments? Ich übersetze Ihre Urkunden formgerecht und zuverlässig – darunter auch Führerschein, Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung u. v. m.

📌 Hinweis: Bitte senden Sie mir einen gut lesbaren Scan oder ein scharfes Foto (PDF/JPG). Bei handschriftlichen oder schwer lesbaren Urkunden empfiehlt sich eine Abschrift als Word-Datei, um Zeit und Kosten zu sparen.

Bildung & Karriere – Zeugnisse & Abschlüsse

Sie möchten Ihr Zeugnis, Diplom, Ihre Bachelor- oder Masterurkunde für eine Bewerbung oder ein Anerkennungsverfahren übersetzen lassen? Ich fertige beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch und Deutsch–Spanisch Ihrer Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Praktikumsnachweise an.

🎓 Besonderheit: Notenskalen und Abschlüsse erläutere ich bestmöglich im Zieltext, damit Ihre Unterlagen im Zielland korrekt eingeordnet werden. Ich nutze dafür die verfügbaren, gesicherten Informationen aus anabin, dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Recht & Verwaltung – Gerichtsdokumente, Bescheide & Verträge

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für ein gerichtliches oder verwaltungsbezogenes Verfahren? Ich übersetze Urteile, Bescheide, anwaltliche Schreiben, Verträge, Vollmachten, Handelsregisterauszüge, notarielle Urkundenrechtsverbindlich, präzise und vertraulich.

Ich arbeite regelmäßig für Anwaltskanzleien, Gerichte, Behörden und Notariate. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt, die Übersetzung ist bundesweit amtlich anerkannt.

Unternehmen & Organisationen - Verträge und Handelsregisterauszäge

Auch Unternehmen und Organisationen benötigen häufig beglaubigte Übersetzungen – etwa von Gründungsdokumenten, Handelsregisterauszügen, Gesellschaftsverträgen oder Satzungen. Ich übersetze Ihre Unterlagen rechtssicher und diskret – mit termingerechter Lieferung und bei Bedarf direktem Versand an Behörden oder Geschäftspartner.

💡 Auch für mehrsprachige Geschäftstätigkeit oder Ausschreibungen können bestätigte Übersetzungen erforderlich sein. Ich berate Sie gern. Auch für die Übersetzung Ihrer Fachtexte stehe ich Ihnen zur Verfügung – gerne auch für langfristige Kooperationen!

Apostillenservice

Apostille – wird sie für Ihre beglaubigte Übersetzung benötigt?

Sie möchten Ihre beglaubigte Übersetzung ins Spanische im Ausland einreichen – etwa in Spanien oder Lateinamerika? In vielen Fällen ist dafür eine sogenannte Apostille erforderlich, die die Echtheit der Übersetzung bestätigt.

Für beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche, die in Deutschland bei Behörden eingereicht werden, ist in der Regel keine Apostille notwendig.

Als ermächtigte Übersetzerin bin ich beim Landgericht Berlin registriert. Auf Wunsch übernehme ich gern die Einholgung der Apostille für meine beglaubigten Übersetzungen.

Apostillenservice exklusiv für meine Kund:innen
Wenn Sie mir eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, berate ich Sie gern zu den formalen Schritten und organisiere bei Bedarf auch die Apostillierung und den sicheren Versand Ihrer Unterlagen.

Dokumente richtig scannen und übermitteln

Für die Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung genügt in den meisten Fällen ein Scan oder ein gutes Foto Ihres Dokuments. Das Original ist nur in seltenen Ausnahmefällen erforderlich. Nach der Übersetzung wird Ihr Scan mit der Zielsprache fest verbunden – diese Version reichen Sie bei der Behörde ein.

Damit alles reibungslos klappt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

🔹 Scan oder Foto in guter Qualität:
Ihr Dokument sollte vollständig, gut lesbar und möglichst gerade eingescannt oder fotografiert sein – keine abgeschnittenen Ränder, kein Schatten oder Schräglage. Idealerweise als PDF oder als hochauflösendes JPG/PNG.

🔹 Keine Messenger-Dienste:
Lassen Sie sich Ihre Dokumente am besten per E-Mail oder über einen Cloud-Dienst zuschicken. Messenger-Apps wie WhatsApp komprimieren Bilder – das erschwert die Lesbarkeit und kann zu Rückfragen führen.

🔹 Mehrseitige Dokumente:
Bitte achten Sie auf die korrekte Reihenfolge – Vorder- und Rückseiten müssen vollständig übermittelt werden. Für jedes Dokument am besten eine separate Datei anlegen.

🔹 Handschriftliche oder schwer lesbare Dokumente:
Hier hilft eine Abschrift in Word-Format oder per E-Mail. Sie kennen Ihre Urkunde am besten – das spart Zeit, reduziert den Aufwand und wirkt sich günstig auf den Preis aus.

📩 Tipp: Wenn Sie keinen Scanner haben, nutzen Sie eine kostenlose Scanner-App wie CamScanner oder Adobe Scan. Alternativ können Sie Ihre Dokumente auch in einem Copyshop einscannen lassen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Scan ausreicht?
Schicken Sie mir Ihre Unterlagen einfach per E-Mail – ich prüfe sie gern unverbindlich und melde mich mit einem individuellen Angebot. Selbstverständlich behandle ich alle Dokumente streng vertraulich – dazu bin ich auch durch meinen Eid verpflichtet.

Wenn jedes Wort zählt, zählen Sie auf mich .

Die häufigsten Kundenfragen rund um die beglaubigte Übersetzung

FRAGEN UND ANTWORTEN

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Themen Urkundenübersetzung, beeidigte Übersetzer:innen sowie die Kosten und Bearbeitungsdauer für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch bei mir.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung – und wie nennt man sie noch?

„Beglaubigte Übersetzung“ ist der umgangssprachlich häufigste Begriff – rechtlich korrekt spricht man je nach Bundesland von einer bescheinigten oder bestätigten Übersetzung. Auch Begriffe wie amtliche Übersetzung, offizielle Übersetzung, beeidigte Übersetzung oder Urkundenübersetzung meinen im Alltag meist dasselbe: Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch beeidigte Übersetzer schriftlich bestätigt wird – mit Unterschrift, Datum, Ort und ggf. Stempel (je nach Landesrecht).

Diese Form der Übersetzung ist z. B. für:

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden

  • Zeugnisse, Diplome und Bescheinigungen

  • Gerichtsurteile, Bescheide, Verträge oder notarielle Dokumente

erforderlich, wenn sie bei einer deutschen oder ausländischen Behörde, einem Gericht oder einem Notariat vorgelegt werden sollen.

Gut zu wissen: Eine beglaubigte Übersetzung wird immer mit einer Kopie Ihres Originals verbunden und ist bundesweit gültig – egal, in welchem Bundesland die Übersetzer:innen beeidigt wurden.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen – korrekt: bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen – dürfen nur von beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer:innen angefertigt werden. Diese haben vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt (§ 189 Abs. 2 GVG), der bundesweit Gültigkeit besitzt – unabhängig vom Bundesland, in dem der Eid geleistet wurde.

Ich bin ermächtigte Übersetzerin für Spanisch und damit berechtigt, offiziell anerkannte Übersetzungen für Gerichte, Behörden und Notariate in ganz Deutschland anzufertigen. Als beeidigte Fachperson unterliege ich kraft Gesetzes der Verschwiegenheitspflicht (§ 189 Abs. 4 GVG) und bin verpflichtet, Ihre Texte wahrheitsgetreu und gewissenhaft zu übersetzen.

Wie lange dauert eine Übersetzung?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang, Schwierigkeitsgrad und meinem aktuellen Arbeitsvolumen ab. Sie erhalten vorab eine realistische Zeitangabe von mir – so wissen Sie immer, woran Sie sind!

Was kostet eine Übersetzung?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und gewünschtem Liefertermin. Basierend auf Ihren Dokumenten erstelle ich Ihnen ein kostenloses individuelles Angebot. So wissen Sie immer, woran Sie sind. Keine versteckten Kosten.

Wie läuft der Übersetzungsprozess ab?

Sie senden mir Ihr Dokument als gut lesbaren Scan per Email. Ich prüfe es und sende Ihnen ein individuelles Angebot mit Preis und realistischer Lieferzeit. Die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie bescheinigt, gestempelt und unterschrieben per Post und – auf Wunsch – zusätzlich vorab digital als PDF.

Wie erfolgt die Lieferung der fertigen Übersetzung?

Sie erhalten die Übersetzung im Format Ihrer Wahl: als bearbeitbares Text-Dokument und/oder als PDF per E-Mail. Das Layout wird selbstverständlich an Ihre Vorgaben angepasst!

Beglaubigte Übersetzungen gehen gestempelt, dokumentenecht unterschrieben und verbunden auf dem Postweg zu Ihnen.

Wie werden vertrauliche Informationen behandelt?

Alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt – das gebietet mir mein Berufsethos und meine gerichtliche Vereidigung. Auf Wunsch kann die Kommunikation verschlüsselt erfolgen.

Kann ich Sie auch kurzfristig für eine Übersetzung beauftragen?

Wenn meine Kapazitäten es erlauben, übernehme ich auch Expressanfragen für Eilübersetzungen – sprechen Sie mich einfach an.

Kann ich Ihnen eine eigene Übersetzung schicken und Sie beglaubigen sie dann einfach?

Das klingt erstmal praktisch, ist aber nicht ganz so einfach – denn die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung liegt komplett bei mir. Daher muss ich muss das Originaldokument selbst übersetzen oder vollständig prüfen, damit es alle Voraussetzungen für eine beglaubigte Übersetzung erfüllt (exakte Abbildung des Formats, präzise und kohärente Fachterminologie). Somit ist eine frische Übersetzung meist schneller, verlässlicher und günstiger für Sie als Kund:innen.

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Schicken Sie mir eine persönliche Anfrage und ich beantworte Ihre Fragen schnellstmöglich.

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Gewöhnlich melde ich mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück!