Marlinguas Sprachdienstleistungen

– wenn jedes Wort zählt, zählen Sie auf mich!

Hi, ich bin Maria Lingsminat, Dolmetscherin und Übersetzerin für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch.

R

Vertraulich, verlässlich, vereidigt.

Maria Lingsminat - Deutsche Welle

Dolmetschen und Übersetzen mit Herz und Verstand

Ich dolmetsche und übersetze seit über 10 Jahren berlin- und deutschlandweit in den Sprachen Deutsch-Englisch und Deutsch-Spanisch.

Ich habe Spanische Philologie, Politikwissenschaften und Interdisziplinäre Lateinamerikastudien in Trier, Kiel, Panama-Stadt und Berlin studiert. Meine Sprachkenntnisse in Englisch und Spanisch sind zertifiziert (auf C2-Niveau). Für die spanische Sprache bin zusätzlich staatlich geprüft und vom Präsidenten des Landgerichts Berlin vereidigt als Dolmetscherin und Übersetzerin.

WENN JEDES WORT ZÄHLT, ZÄHLEN SIE AUF MICH!

Wenn Sprache zur Hürde wird

Manchmal können Sprachbarrieren zur echten Herausforderung werden – ganz gleich, ob Sie internationale Projekte in einem Unternehmen verantworten, im Alltag einer Behörde, sozialen Einrichtung oder Klinik arbeiten oder als Privatperson eine wichtige Entscheidung treffen müssen. Gerade wenn es um rechtliche, medizinische oder sehr vertrauliche Themen geht, reicht „so ungefähr verstanden“ oder „automatisch übersetzt“ meist nicht aus.

 

Kleine Fehler, große Wirkung

Im Krankenhaus oder einer wichtigen Konferenz kann ein falsch übersetztes Wort fatale Folgen haben. Bei Behörden oder Gerichten können Missverständnisse die Zukunft der Beteiligten nachhaltig beeinflussen. Maschinelle Übersetzungen oder Dumpingpreise mögen verlockend wirken, aber die Folgen von Fehlern – sei es durch teure Korrekturen oder irreparable Schäden – sind immens.

Maria Lingsminat - Deutsche Welle

Rechtssicher und vertraulich

Hier komme ich ins Spiel: als staatlich geprüfte und gerichtlich beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin biete ich Ihnen rechtssichere und präzise Sprachdienstleistungen. Ob für Ihr Unternehmen, in Behörden, sozialen Einrichtungen, bei Gericht oder im Krankenhaus – ich sorge dafür, dass jede Kommunikation vertraulich und professionell übertragen wird. Transparente Abrechnung, faire Preise und persönlicher Service inklusive. Wenn jedes Wort zählt, zählen Sie auf mich!

Das kann ich für Sie tun:

MIT HERZ UND VERSTAND

Dolmetschen

Dolmetschdienste Spanisch & Englisch – vor Ort & remote

Ob vor Gericht, bei Konferenzen, im politischen Raum oder in Unternehmen – als beeidigte Dolmetscherin für Spanisch sowie professionelle Dolmetscherin für Englisch begleite ich Ihre Veranstaltung zuverlässig.

  • Simultandolmetschen (z. B. Konferenzen, Panels, Livestreams)

  • Konsekutivdolmetschen (z. B. Interviews, Ansprachen, Beratungsgespräche)

  • Flüsterdolmetschen

  • Verhandlungsdolmetschen

  • Telefondolmetschen & Videodolmetschen – ideal für Online-Meetings oder hybride Formate

Einsätze vor Ort sind vor allem in Berlin möglich, bei mehrtägigen Projekten auch bundesweit oder im Ausland.

RECHERCHE UND FACHTERMINOLOGIE INKLUSIVE

Fachübersetzungen

Fachübersetzungen – Bildung, Wissenschaft, Politik

Als studierte Philologin, Politikwissenschaftlerin und Lateinamerikawissenschaftlerin mit Berufserfahrung in Wissenschaft und Politikbetrieb biete ich besonders fundierte Übersetzungen für:

  • Bildungswesen & pädagogische Konzepte

  • Sozial- & Geisteswissenschaften

  • Politikwissenschaft & internationale Zusammenarbeit

  • Fachtexte aus Philologie & Sprachwissenschaft

  • Politische Kommunikation (z. B. Reden, Dossiers, Kampagnen)

Ich arbeite sorgfältig, recherchiere terminologisch präzise und transportiere komplexe Inhalte idiomatisch in die Zielsprache – Deutsch ⇄ Spanisch und Deutsch ⇄ Englisch.

AMTLICH UND OFFIZIELL

Beglaubigte Übersetzungen

Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin fertige ich bescheinigte (beglaubigte) Übersetzungen für Spanisch an, die deutschlandweit bei Behörden, Gerichten und Institutionen anerkannt sind. Dazu zählen:

  • Urkundenübersetzungen (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden)

  • Zeugnisse & Diplome (Schule, Studium, Beruf)

  • Verträge & Gerichtsdokumente

  • Behördliche Bescheinigungen & Vollmachten

Ich achte auf formale Genauigkeit, sprachliche Präzision und liefere Ihnen einen rechtssicheren Zieltext – gerne auch mit Apostillen-Service.

DAFÜR STEHE ICH:

Zertifiziert

Die Berufsbezeichnungen Dolmetscher und Übersetzer sind nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen und Sprachdienstleistungen anbieten. Ich bin staatlich geprüft, per Eid zur vollständigen und richtigen Übersetzung verpflichtet und durch die Berufs- und Ehrenordnung des Bundesverbandes gebunden.

Ich dolmetsche mit Herz UND Verstand. Es gehört zu meinem Beruf, Menschen buchstäblich meine Stimme zu leihen. Für mich ist Empathie genauso ein Bestandteil meiner Arbeit wie größtmögliche Präzision in Ton und Inhalt.

Ich rechne entweder nach dem Pauschalpreis aus Ihrem kostenlosen Kostenvoranschlag ab oder aus dem gültigen Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). So wissen Sie immer, woran Sie sind. Keine versteckten Kosten.

Irgendwo zwischen hochpreisigen Agenturen und Dumpinglöhnen gibt es das noch: ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Bei mir erhalten Sie garantiert hohe Qualität zu fairen Preisen.

Die häufigsten Fragen

Fragen und Antworten

Übersetzen: Ablauf, Sprachen & Leistungen

Fragen rund ums Übersetzen allgemein – zu amtlich anerkannten bzw. „beglaubigten“ Übersetzungen finden Sie weitere Antworten unter „Beglaubigte Übersetzungen“.

Welche Arten von Texten übersetzen Sie?

Mein Schwerpunkt liegt auf Fachtexten aus Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften, Politik, Bildung und Kultur sowie auf literarischen Übersetzungen (Prosa, Lyrik, Essays). Erfahren Sie mehr über meinen akademischen und beruflichen Hintergrund hier.

Was sind Ihre Arbeitssprachen?

Ich fertige für Sie Fachübersetzungen in den Sprachrichtungen Deutsch-Spanisch sowie Deutsch-Englisch an.

Was kostet eine Übersetzung?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und gewünschtem Liefertermin. Basierend auf Ihren Dokumenten erstelle ich Ihnen ein kostenloses individuelles Angebot. So wissen Sie immer, woran Sie sind. Keine versteckten Kosten.

Wie läuft eine Zusammenarbeit bei einer Übersetzung ab?

Sie senden mir Ihren Text per E-Mail. Nach Prüfung erhalten Sie ein individuelles Angebot mit Lieferzeit. Nach Ihrer Bestätigung beginne ich mit der Übersetzung und halte Sie auf Wunsch über den Fortschritt auf dem Laufenden.

Wie lange dauert die Übersetzung für ein Dokument/ eine Seite/ eine Urkunde?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang, Schwierigkeitsgrad und meinem aktuellen Arbeitsvolumen ab. Sie erhalten vorab eine realistische Zeitangabe von mir – so wissen Sie immer, woran Sie sind!

Wie wird sichergestellt, dass Fachterminologie korrekt übertragen wird?

Ich arbeite mit eigenen Terminologiedatenbanken und recherchiere sorgfältig. Bei Bedarf stimme ich mich eng mit Ihnen ab, um spezifische Begriffe oder unternehmensinterne Terminologie korrekt wiederzugeben.

Wie erfolgt die Lieferung der fertigen Übersetzung?

Sie erhalten die Übersetzung im Format Ihrer Wahl: als bearbeitbares Text-Dokument und/oder als PDF per E-Mail. Das Layout wird selbstverständlich an Ihre Vorgaben angepasst!

Beglaubigte Übersetzungen gehen gestempelt, dokumentenecht unterschrieben und verbunden auf dem Postweg zu Ihnen.

Wie werden vertrauliche Informationen behandelt?

Alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt – das gebietet mir mein Berufsethos und meine gerichtliche Vereidigung. Auf Wunsch kann die Kommunikation verschlüsselt erfolgen.

Kann ich Sie auch kurzfristig für eine Express-Übersetzung beauftragen?

Wenn meine Kapazitäten es erlauben, übernehme ich auch Expressanfragen für Eilübersetzungen – sprechen Sie mich einfach an.

Kann ich auch eine Spanisch Übersetzung online direkt beauftragen?

Ja. Die gesamte Kommunikation kann bequem digital erfolgen – von der Anfrage bis zur Beauftragung. Sie schicken mir den Scan als PDF, erhalten das Angebot per E-Mail und bekommen die fertige Übersetzung je nach Bedarf entweder als PDF oder bei beglaubigten Übersetzungen direkt per Post.

Für die meisten Aufträge müssen Sie also nicht einmal das Haus verlassen – Ausnahmen gelten nur, wenn eine Behörde ausdrücklich die Vorlage eines Originals verlangt.

Dolmetschen: Arten, Ablauf & Einsatzbereiche

Fragen rund ums Dolmetschen allgemein

Was ist der Unterschied zwischen Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen?

Beim Simultandolmetschen – etwa durch erfahrene Simultandolmetscher für Spanisch-Deutsch oder Englisch-Deutsch – wird das Gesagte nahezu zeitgleich übertragen, meist bei Konferenzen mit Technik.

Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung zeitversetzt und abschnittsweise, was besonders bei kleineren Runden, Meetings oder Behördenterminen geeignet ist. Verhandlungsdolmetschen ist eine Form des Konsekutivdolmetschens, bei der in beide Sprachrichtungen ohne zusätzliche Technik gedolmetscht wird.

Wie läuft die Vorbereitung auf einen Dolmetschauftrag ab?

Als Dolmetscherin für Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch bereite ich mich individuell vor – mit Recherchen, Terminologiearbeit und eigenen Glossaren. Je mehr Informationen Sie vorab bereitstellen, desto gezielter kann ich mich auf Ihren Einsatz einstellen.

Wie erfolgt die Abrechnung beim Dolmetschen?

Die Abrechnung richtet sich nach Art, Dauer und Aufwand des Einsatzes.

Bei Gerichtsdolmetschen oder Notariatsdolmetschen gelten ggf. feste Sätze laut JVEG. Für andere Einsätze erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Bei Privatkund:innen erfolgt die Abrechnung in der Regel per Vorkasse. Sollte der Einsatz vor Ort länger oder kürzer dauern, passe ich die Abrechnung im Nachgang an – Sie erhalten dann entweder eine Folgerechnung oder eine Rückerstattung. So bleibt es für alle Beteiligten fair und transparent!

Was ist mit Dolmetschen für Notartermine?

Bei vielen Rechtsgeschäften oder der Abgabe von Willenserklärungen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Und laut § 16 Beurkundungsgesetz muss eine Verdolmetschung erfolgen, wenn eine Partei nicht ausreichend Deutsch spricht. Als vereidigte Dolmetscherin für Spanisch sorge ich für eine rechtssichere und verständliche Begleitung bei Ihrem Notartermin.

Wie läuft Gerichtsdolmetschen ab – wer beauftragt und wer zahlt?

Beim Gerichtsdolmetschen werden Dolmetscher:innen in der Regel direkt vom Gericht bestellt und vergütet. Das Recht auf Dolmetschen ist gesetzlich geregelt im Gerichtsverfassungsgesetz. Anwält:innen können die Bestellung beantragen; bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rückfrage beim Gericht.

Ich habe einen Termin im Krankenhaus oder eine Behörde und habe Angst, nicht alles zu verstehen. Können Sie im Krankenhaus dolmetschen oder zur Behörde begleiten?

Ja, denn jedes Wort zählt: Missverständnisse im Umgang mit den Behörden haben oft schwerwiegende Folgen. Deshalb biete ich Ihnen an, den Behördentermin mit Ihnen vorzubereiten und Sie vor Ort zu begleiten. Durch zahlreiche Einsätze, zum Beispiel beim Jugendamt, beim Gesundheitsamt, bei der Landesausländerbehörde sowie bei zahlreichen medizinischen Einrichtungen, habe ich viel Erfahrung auf diesem Gebiet und habe schon hunderte Menschen in schwierigen Situationen begleitet.

Tipp: Fragen Sie in jedem Fall vorher nach, oft sind die Krankenhäuser oder Ämter dankbar, wenn jemand dolmetscht und bieten eine Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung an!

Bieten Sie Videodolmetschen und Telefondolmetschen an?

Ja, ich biete Videodolmetschen für Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch über Plattformen wie z.B. Zoom, MS Teams oder Webex sowie Telefondolmetschen an. Diese Formate sind flexibel, ortsunabhängig und besonders praktisch, wenn ein persönliches Treffen nicht möglich ist oder spontan Sprachbrücken gebaut werden wollen.

Welche technischen Voraussetzungen sind beim Ferndolmetschen nötig?

Für das Videodolmetschen genügt ein internetfähiges Gerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

Für das Telefondolmetschen ist insbesondere bei Gruppengesprächen eine Freisprechanlage („Spinne“) hilfreich. Zur Not tut es auch ein Telefon mit Freisprechfunktion, dies geht erfahrungsgemäß jedoch öfter mit Ton- oder Verbindungsproblemen einher. 

Ich selbst habe eine stabile Internetverbindung und Laptop und Headset jeweils in doppelter Ausführung, um Unterbrechungen durch technische Störungen auf meiner Seite zu vermeiden. Ich berate Sie gern individuell.

Wie ist der Datenschutz beim Dolmetschen gewährleistet?

Als vereidigte Dolmetscherin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht und bin als Mitglied des Berufsverbandes BDÜ an den Berufs- und Ehrenkodex gebunden. Beim Ferndolmetschen werden Gespräche selbstverständlich nicht aufgezeichnet oder an Dritte weitergegeben.

Beglaubigte Übersetzungen

Fragen speziell zu beglaubigten Übersetzungen – Antwort auf generelle Fragen zu Übersetzungen finden Sie in der Sektion „Übersetzen: Ablauf, Sprachen & Leistungen“.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung – und wie nennt man sie noch?

„Beglaubigte Übersetzung“ ist der umgangssprachlich häufigste Begriff – rechtlich korrekt spricht man je nach Bundesland von einer bescheinigten oder bestätigten Übersetzung. Auch Begriffe wie amtliche Übersetzung, offizielle Übersetzung, beeidigte Übersetzung oder Urkundenübersetzung meinen im Alltag meist dasselbe: Eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch beeidigte Übersetzer schriftlich bestätigt wird – mit Unterschrift, Datum, Ort und ggf. Stempel (je nach Landesrecht).

Diese Form der Übersetzung ist z. B. für:

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden

  • Zeugnisse, Diplome und Bescheinigungen

  • Gerichtsurteile, Bescheide, Verträge oder notarielle Dokumente

erforderlich, wenn sie bei einer deutschen oder ausländischen Behörde, einem Gericht oder einem Notariat vorgelegt werden sollen.

Gut zu wissen: Eine beglaubigte Übersetzung ist bundesweit gültig – egal, in welchem Bundesland die Übersetzer:innen beeidigt wurden.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen – korrekt: bescheinigte oder bestätigte Übersetzungen – dürfen nur von beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer:innen angefertigt werden. Diese haben vor einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt (§ 189 Abs. 2 GVG), der bundesweit Gültigkeit besitzt – unabhängig vom Bundesland, in dem der Eid geleistet wurde.

Ich bin ermächtigte Übersetzerin für Spanisch und damit berechtigt, offiziell anerkannte Übersetzungen für Gerichte, Behörden und Notariate in ganz Deutschland anzufertigen. Als beeidigte Fachperson unterliege ich kraft Gesetzes der Verschwiegenheitspflicht (§ 189 Abs. 4 GVG) und bin verpflichtet, Ihre Texte wahrheitsgetreu und gewissenhaft zu übersetzen.

Was ist der Unterschied zwischen beeidigten und ermächtigten Übersetzer:innen?

Die Begriffe unterscheiden sich regional, sind aber rechtlich gleichwertig: Alle dürfen beglaubigte/bescheinigte/bestätigte Übersetzungen erstellen.

Info: Die verschiedenen Bezeichnungen für vereidigte, beeidigte, ermächtigte und öffentlich bestellte Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland sorgen oft für Verwirrung – bedeuten aber rechtlich das Gleiche. Je nach Bundesland werden unterschiedliche Begriffe verwendet; sie alle berechtigen dazu, beglaubigte, bestätigte oder bescheinigte Übersetzungen anzufertigen und als Übersetzer oder Dolmetscher bei Behörden und Gerichten aufzutreten.

Zu den wichtigsten Begriffen zählen:

  • Beeidigter Übersetzer / beeidigter Dolmetscher

  • Vereidigter Übersetzer / vereidigter Dolmetscher

  • Öffentlich bestellter Übersetzer / Dolmetscher

  • Ermächtigter Übersetzer / Dolmetscher

  • Allgemein beeidigter oder allgemein ermächtigter Übersetzer / Dolmetscher

  • Urkundenübersetzer

  • Gerichtsdolmetscher

  • Behördendolmetscher

Die konkrete Bezeichnung ist abhängig vom Bundesland. So spricht man in Bayern beispielsweise von „öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern“, in Berlin und Brandenburg von „ermächtigten Übersetzern“ und in Sachsen von „allgemein beeidigten Übersetzern“. Unabhängig von der Formulierung verfügen alle über die offizielle Qualifikation, um beglaubigte Übersetzungen sowie Sprachmittlung für amtliche Zwecke anzubieten.

Wichtig zu wissen:
Suchen Sie nach amtlich anerkannten Übersetzern oder Dolmetschern, stoßen Sie auf all diese Titel – sie sind für Ihren Bedarf gleichermaßen geeignet und deutschlandweit gültig.

Kann ich Ihnen eine eigene Übersetzung schicken und Sie beglaubigen sie dann einfach?

Das klingt erstmal praktisch, ist aber nicht ganz so einfach – denn die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung liegt komplett bei mir. Daher muss ich muss das Originaldokument selbst übersetzen oder vollständig prüfen, damit es alle Voraussetzungen für eine beglaubigte Übersetzung erfüllt (exakte Abbildung des Formats, präzise und kohärente Fachterminologie). Somit ist eine frische Übersetzung meist schneller, verlässlicher und günstiger für Sie als Kund:innen.

Meine Urkunde ist schwer lesbar, kann man sie trotzdem noch übersetzen?

Handschriftliche Urkunden oder stark verblasste Kopien sind oft schwierig zu entziffern und erfordern zusätzlichen Aufwand bei der Texterkennung. In solchen Fällen ist es sehr hilfreich, wenn Sie mir zusätzlich eine Abschrift (z. B. als Word-Dokument) zur Verfügung stellen können – Sie kennen den Inhalt schließlich am besten! Das spart Zeit, reduziert Kosten und erhöht die Genauigkeit.
Wichtig: Bitte achten Sie auf eine gute Scanqualitätvollständige, gerade, gut lesbare Scans oder Fotos in hoher Auflösung sind ideal. Wenn kein Scanner zur Verfügung steht, empfehle ich Apps wie CamScanner. Falls Ihnen ein Familienmitglied oder Bekannter die Dokumente aus dem Ausland zusendet, bitten Sie darum, diese per E-Mail oder über einen Cloud-Dienst zu schicken – nicht per Messenger-Dienste wie Whatsapp. Messenger komprimieren die Dateien stark, was die Lesbarkeit beeinträchtigen und die Bearbeitungszeit (und damit die Kosten) erhöhen kann.

Wie übersende ich Ihnen meine Dokumente für die beglaubigte Übersetzung?

Für gewöhnlich reicht für die Übersetzung ein digitaler Scan. Bitte achten Sie auf eine gute Scanqualitätvollständige, gerade, gut lesbare Scans oder Fotos in hoher Auflösung sind ideal. Wenn kein Scanner zur Verfügung steht, empfehle ich Apps wie CamScanner.

Falls Ihnen ein Familienmitglied oder Bekannter die Dokumente aus dem Ausland zusendet, bitten Sie darum, diese per E-Mail oder über einen Cloud-Dienst zu schicken – nicht per Messenger-Dienste wie Whatsapp. Messenger komprimieren die Dateien stark, was die Lesbarkeit beeinträchtigen und die Bearbeitungszeit (und damit die Kosten) erhöhen kann.

Was ist eine Apostille und wozu braucht man eigentlich eine Apostille?

Eine Apostille beglaubigt die Echtheit einer Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr.
Bei Dokumenten für Kuba oder Dominikanische Republik ist statt der Apostille eine Legalisation erforderlich.

Auf Wunsch übernehme ich gern die Einholgung der Apostille für meine beglaubigten Übersetzungen.

Apostillenservice exklusiv für meine Kund:innen
Wenn Sie mir eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben, berate ich Sie gern zu den formalen Schritten und organisiere bei Bedarf auch die Apostillierung und den sicheren Versand Ihrer Unterlagen.

Woher bekomme ich eine Apostille?

Zuständig sind meist die Landgerichte oder Landesbehörden – je nach Dokumentart. Erkundigen Sie sich am besten bei der Institution, für die sie die beglaubigte Übersetzung nötig ist. Manchmal muss das Dokument vor der Übersetzung bereits apostilliert werden, die Apostille wird dann mit übersetzt. Oft wird jedoch eine Apostillierung der Übersetzung verlangt – in diesem Fall organisiere ich dies gern für Sie im Rahmen meines Apostillenservices.

Wie werden vertrauliche Informationen aus meinen persönlichen Dokumenten behandelt?

Alle Unterlagen werden streng vertraulich behandelt – das gebietet mir mein Berufsethos und meine gerichtliche Vereidigung. Auf Wunsch kann die Kommunikation verschlüsselt erfolgen.

Ich möchte in Dänemark heiraten. Brauche ich dafür eine Scheidungsurkunde oder das Scheidungsurteil der früheren Ehe?

Meist wird das vollständige Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) verlangt – und zwar beglaubigt übersetzt ins Deutsche, Englische oder Dänische. Fragen Sie auf jeden Fall vor der Beauftragung der Übersetzung bei der dänischen Behörde nach, um unnötige Kosten zu vermeiden!

Was ist eine Ehefähigkeitsbescheinigung – und wo bekomme ich sie?

Eine Ehefähigkeitsbescheinigung erhalten Sie beim Standesamt oder Bürgeramt Ihres Wohnorts – sie bestätigt, dass Sie unverheiratet sind. In den spanischsprachigen Ländern stellt nur Spanien eine Ehefähigkeitsbescheinigung im Sinne der deutschen Standesämter aus. Ehewillige aus  anderen spanischsprachigen Ländern können bei der Anmeldung der Ehe ein Befreiungsverfahren beantragen – in Berlin ist hier das Kammergericht zuständig. Dieser Vorgang wird mit Anmeldung der Ehe von Ihrem Standesamt beantragt und dauert gewöhnlich mindestens 3 Wochen. 

Allgemeine Fragen und Sonderfälle

Antworten zu allgemeinen Fragen rund um meinen Beruf und meine Angebote

Braucht man heute überhaupt noch professionelle Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen?

Absolut – und vielleicht mehr denn je! Unsere Welt ist immer vernetzter und durch den Klimawandel wird weltweit die Migration stetig zunehmen. Obwohl digitale Tools und maschinelle Übersetzungen in Alltagssituationen praktische Helfer sind, stoßen sie spätestens dann an ihre Grenzen, wenn es um Nuancen, Rechtssicherheit oder kulturelles Fingerspitzengefühl geht. Automatische Übersetzungen können unterstützen, ersetzen aber keine fachlich fundierte Arbeit mit Verantwortung. Eine vermeintliche Abkürzung kann schnell zur Sackgasse werden – Stichwort: automatisch übersetzt – manuell abgelehnt.

Kurzum: Für amtliche, rechtliche, medizinische, fachliche oder sogar einfach nur besonders persönliche Dokumente und Gespräche werden auch heute (und in Zukunft) professionelle Sprachmittler:innen gebraucht – als Brücke zwischen Menschen, Kulturen und Systemen.

Arbeiten Sie auch mit Unternehmen oder nur mit Privatpersonen und staatlichen Institutionen?

Ich arbeite sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Anwaltskanzleien, Bildungsinstitutionen und öffentliche Einrichtungen. Ob Einzelauftrag oder langfristige Zusammenarbeit – ich richte mich flexibel nach Ihrem Bedarf.

Wie erfolgt die Berechnung - z.b. nach Stundensatz, Pauschale oder JVEG?

Gerne erläutere ich Ihnen die Berechnungsmodelle für Dolmetschleistungen:

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich so transparent und nachvollziehbar wie möglich – stets mit Blick auf Ihren individuellen Bedarf. Bei amtlichen oder gerichtlichen Einsätzen orientiere ich mich an den gesetzlich vorgeschriebenen Sätzen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

In allen anderen Fällen – etwa bei Konferenzen, Geschäftsterminen, Online-Dolmetschen oder privaten Anlässen – richte ich mich nach Ihren Anforderungen. Hier biete ich je nach Projektumfang, Thema, gewünschtem Servicelevel und erforderlicher Flexibilität faire Stundensätze, Tagessätze oder eine maßgeschneiderte Pauschale an. So erhalten Sie von Anfang an Planungssicherheit und Transparenz.

Bieten Sie Sonderpreise für größere Aufträge an?

Ja, bei umfangreicheren Aufträgen oder einer regelmäßigen Zusammenarbeit biete ich gerne individuelle Rabatte oder Sonderkonditionen an. Sprechen Sie mich einfach darauf an!

Welche Qualifikationen und Erfahrungen bringen Sie als Übersetzerin/Dolmetscherin mit?

Ich bin staatlich geprüfte und gerichtlich beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für Spanisch, mit zusätzlicher Berufserfahrung im Englischen. Studium der Spanischen Philologie, Politikwissenschaft und Lateinamerikastudien, praktische Auslandserfahrung (u. a. Spanien, Mexiko, Kolumbien, Kuba, Panama, Großbritannien) und seit 2011 tätig für Behörden, Wissenschaft und internationale Unternehmen.

Wie gehen Sie mit vertraulichen Informationen um?

Als beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin unterliege ich gemäß § 189 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre vertraulichen und sensiblen Daten werden streng vertraulich behandelt, ausschließlich für den jeweiligen Auftrag verwendet und nicht an Dritte weitergegeben – selbstverständlich im Einklang mit meiner Datenschutzvereinbarung.

Wie stellen Sie die Qualität Ihrer Übersetzungen und Dolmetschleistungen sicher?

Qualität ist für mich kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis aus fundierter Ausbildung, regelmäßiger Weiterbildung und einer bewährten, sehr sorgfältigen Arbeitsweise.

Jede Übersetzung prüfe ich mehrfach selbst. Für umfangreiche oder besonders anspruchsvolle Dokumente kann auf Wunsch zusätzlich ein qualifiziertes Vier-Augen-Korrektorat durch eine zweite Fachperson erfolgen.

Gerade bei amtlichen Übersetzungen erhalten Sie vor der Beglaubigung zunächst einen digitalen Entwurf zur Durchsicht. Sollten Sie nachträglich gravierende Fehler entdecken, biete ich Ihnen zwei Jahre lang eine kostenfreie Neuausstellung der Übersetzung mit erneuter Beglaubigung an – das gibt Ihnen maximale Sicherheit und Flexibilität.

Dolmetschaufträge bereite ich immer individuell und themenbezogen vor: durch gezielte Recherche, Glossarpflege und Terminologiearbeit. Fehler – beispielsweise durch akustische Störungen oder spontane Verständnisprobleme – lassen sich in der Live-Situation nie ganz ausschließen. Sollte ein Missverständnis auftreten, nehme ich im Gespräch umgehend eine Korrektur vor oder bitte, eine Passage zur Klärung nochmals zu wiederholen. Dies entspricht auch dem wissenschaftlichen Ansatz, nach dem Fehler beim Dolmetschen integraler Bestandteil des Kommunikationsprozesses sind und professionell, offen sowie lösungsorientiert gehandhabt werden sollten.

Kann man Sie auch kurzfristig beauftragen?

Je nach aktueller Auslastung kann ich auch kurzfristige Projekte oder Einsätze übernehmen. Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte unbedingt an, bis wann Sie die Leistung benötigen – ich melde mich zeitnah mit einer individuellen Rückmeldung.

Wenn es ganz spontan ist, rufen Sie am besten direkt an unter 017640370574 oder schreiben mir eine SMS – wenn ich kann, gehe ich ran!

... und, wie halten Sie es mit dem Gendern?

Ah, die Gretchenfrage moderner Sprache! In meinen eigenen Texten, z.B. hier auf der Website, bevorzuge ich meist die Schreibweise per Doppelpunkt („Übersetzer:innen“). Beim Übersetzen richte ich mich natürlich nach dem Auftrag und Ihren Wünschen – der Kunde ist König!

Gerade bei Urkunden spielt das Original ohnehin die Hauptrolle – mit Formulierungen wie „Doña/Don“ im Spanischen oder „Frau/Herr“ im Deutschen. Die Übertragung muss exakt sein und als Übersetzerin halte ich mich strikt ans Original.

Wenn Sie also besondere Wünsche in dieser Frage haben, sprechen Sie mich gern an – ich finde die passende Tonalität für Sie und Ihre Zielgruppe!

Aufträge

Qualifikationen und Abschlüsse

Arbeitssprachen

Bereit für professionelle Unterstützung in Spanisch oder Englisch?

Ob beglaubigte Übersetzung (Spanisch), Fachtext, Notariatsdolmetschen, Konferenzdolmetschen oder Ferndolmetschen per Video und Telefon:
gerne unterstütze ich Sie bei der Sprachübertragung!

Verlassen Sie sich auf:

✅ Über 10 Jahre Berufserfahrung
✅ Staatlich geprüft und vereidigt für Spanisch
✅ Persönliche Betreuung ohne Zwischenhändler
✅ Vertraulichkeit & höchste Sorgfalt
✅ Faire Preise & schnelle Abwicklung

Ich werde Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten. Gewöhnlich melde ich mich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen zurück.